ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2014
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§ 456a Geschäftsordnungen der Verwaltungskörper
1
Mustergeschäftsordnung für den Vorstand: MGO V avsv 117/2005. Mustergeschäftsordnung für die Generalversammlung: MGO GV avsv 116/2005. Mustergeschäftsordnung für die Kontrollversammlung: MGO KV avsv 118/2005. Abs 3 ist so auszulegen, dass jede Änderung eines Anhanges die Kundmachung des gesamten Anhanges in seiner geltenden Fassung erforderlicht macht (BMASK Teschner/Widlar/Pöltner, § 456a Anm 3).
2
Zur Verbindlichkeit § 31 Abs 6, wobei bei den GO (nach Abs 4, s deren Einführung § 2 Abs 3) eine allgemeine Verbindlichkeit auch die nach Sondergesetzen errichteten SVT SVAgW, SVB und BVA einschließt.
3
Eine Verpflichtung hinsichtlich konfessioneller Aussagen (bei Angelobungen nach § 432 etc) kann in GO nicht normiert werden (vgl EGMR , Bsw 30814/06 zur konfessionellen Neutralität).
4
Bei der Übertragung nach Abs 3 ist Wert auf die Definition der ermächtigten Stelle zu legen. Es kommen nur die im G genannten Stellen und daher nur für „laufende“ Angelegenheiten das Büro/Verbandsmanagement in Betracht (§ 434 Abs 1, § 441f Abs 2 und 4). Eine Auftragsvergabe durch das Büro eines SVT im Wert von über einer Mio € über ein Datenleitungsnetz wurde ...