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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3118-9

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441e Zielsteuerung

Josef Souhrada

1

Zu den Aufgaben der Zielsteuerung siehe § 447a Rz 13. Als Zielsteuerungssystem wird die Vorgangsweise der „Balanced Scorecard“ (BSC) verwendet (SozSi 2003, 380; 2004, 100). Dabei werden die Ziele aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, zB Finanzen, Kunden, Abläufe (Prozesse) und Dienstnehmer. Jede Perspektive erhält Kennzahlen, anhand deren die Entwicklung der Zielerreichung eingeschätzt werden kann. Die Zielsteuerung dient dem Controlling nach § 31 Abs 2 Z 3. Die in Business-Plänen von Competence Centers genannten Ziele und Kernleistungen sind den Aufgaben des HV nach § 31 Abs 2 Z 3 zu subsumieren und gehören zu dessen Zuständigkeit (VwGH 2011/08/0072).

2

Der Zielbeschluss ist keine Rechtsnorm, wohl aber verbindlich nach § 31 Abs 6. Er muss, wenn sein Inhalt weitere Wirkungen entfalten soll, danach in die für diese Wirkungen jeweils nach dem Stufenbau der österr Rechtsordnung vorgegebene Form gebracht werden (Richtlinien, Verträge, interne Dienstanweisungen etc). Die Rechtsgrundlage für Zielvereinbarungen, bei denen dies nicht geschehen war, wurden vom VfGH im Erk VfSlg 17.172 - Ausgleichsfonds als verfwidrig aufgehoben (siehe § 447a Rz 13).

3

Die Abstimmung nach ...

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