ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2014
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§ 410 Bescheide der Versicherungsträger in Verwaltungssachen
Übersicht
Rz
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| I. | Abgrenzungen sowie Inhalt, Form und Zustellung der Bescheide  | ||
| II. | Generalklausel und demonstrative Aufzählung  | ||
| III. | Demonstrativ aufgezählte Fälle der Bescheidpflicht | ||
| A. | Ablehnung der Anmeldung zur / Abmeldung von der Versicherung (Z 1)  | ||
| B. | Außerordentliche Aufnahme / Ausscheidung (Z 2)  | ||
| C. | Ablehung der Entgegennahme von Beiträgen (Z 3)  | ||
| D. | Haftung für Beitragsschulden (Z 4)  | ||
| E. | Vorschreibung eines Beitragszuschlags (Z 5)  | ||
| F. | Ablehnung der Übertragung eines Leistungsanspruchs (Z 6)  | ||
| G. | Feststellung der Rechte und Pflichten auf Antrag (Z 7)  | ||
| H. | Beispiele für Bescheidanträge nach Z 7  | ||
| I. | |||
| J. | Übertragung einer Teilgutschrift gem § 14 APG (Z 9)  | ||
| IV. | Fälle, in denen keine Bescheiderlassung zu erfolgen hat  | ||
I. Abgrenzungen sowie Inhalt, Form und Zustellung der Bescheide
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Gem dem bis zum Inkrafttreten des ASVG vorläufig geltenden Reichsrecht (zur Entwicklungsgeschichte s § 1 Rz 11) stand den SVT eine Befugnis, in Verwaltungssachen der Rechtskraft fähige Bescheide zu erlassen, überhaupt nicht zu. Diesem als Mangel empfundenen Umstand sollte durch die Schaffung des § ...