ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2014
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§ 343e Vertragliche Regelung für die Durchführung von Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche
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Mit BGBl I 2014/28 wurde Kieferorthopädie (KfO) ohne Kostenbeteiligung für Kinder und Jugendliche inhaltlich wie systematisch stark abweichend von den bis dahin (und im Übrigen weiter) geltenden Regelungen gem § 153 Abs 1, (Muster-)Satzung und GV geregelt (Inkrafttreten ). Die Regelung vermittelt einen rechtstechnisch wenig geglückten Eindruck.
2
Nach den EB (43 BlgNR 25.GP) liege auf der Basis des (in England entwickelten) Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) eine Behandlungsbedürftigkeit iSd § 153a bei ca einem Drittel jedes Geburtsjahrganges (!) vor, das unter die Grade IOTN 4 und 5 mit (angeblich) hohem oder sehr hohem Behandlungsbedarf fällt. (Allerdings besteht für die British Orthodontic Society unterhalb von IOTN 4 aus rein medizinischer Sicht idR gar keine Behandlungsnotwendigkeit.) Daher ist der Kreis der nach § 153a Anspruchsberechtigten zweifellos viel weiter als jener nach § 153 Abs 1 (berufsstörende Verunstaltungen und drohende schwere Gesundheitsschädigung), sodass die „alten“ Satzungs- und GV-Bestimmungen nur mehr auf andere Altersgruppen als Kinder und...