ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2014
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§ 26 Sachliche Zuständigkeit der Träger der Krankenversicherung
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Zur Mehrfachversicherung s § 23 Rz 2. Ein SVT kann sich, wenn er als Legalzessionar gem § 332 ff iVm § 1394 ABGB auftritt, hinsichtlich seiner Zuständigkeit in Versicherungssachen nicht auf jene Bestimmungen der EuGVVO berufen, welche den Schutz der schwächeren Partei zum Ziel haben ( Zuständigkeit für Versicherungssachen). Welcher SVT zuständig ist, ergibt sich aus der Art des Betriebes, in welchem die Beschäftigung erfolgt, nicht aus dem Inhalt des Arbeitsvertrages (SV-Slg 13.378). Zum Verfahrensrecht s § 352 ff.
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Änderungen in der Organisation von Betrieben haben auf die ges Zuständigkeit keinen Einfluss: Wenn sich durch einen Betriebsübergang die Zuständigkeit der SVT für diesen Betrieb ändert, liegt darin keine Verletzung arbeitsrechtlicher Fürsorgepflichten. Weder das AVRAG noch europarechtl Normen (BetriebsübergangsRL 2001/23 EG) verpflichten zur Vorsorge für den Verbleib eines Betriebes im Zuständigkeitsbereich eines bestimmten SVT (SV-Slg 55.311).
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Die Zuständigkeit eines KVT ist nicht gegeben, wenn ein Arbeitnehmer ein von einer ausl Stelle rechtmäßig ausgestelltes Formular A1 (früher E 101) besitzt. I...