ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2014
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§ 319b Ersatzanspruch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
1
Eingeführt durch das SVÄG 2012 ab . Die vorangegangene Bestimmung (Ersatzanspruch der Landwirtschaftskrankenkassen) war seit BGBl 1973/31 aufgehoben.
2
Zur Evaluierung § 671 Abs 4.