ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2014
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§ 299 Tragung des Aufwandes für die Ausgleichszulage
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Dieser Bestimmung kommt kein praktischer Anwendungsbereich zu, weil aufgrund der Bestimmungen des FinanzausgleichsG (derzeit § 2 FAG 2008, BGBl I 2007/103 für die Jahre 2008 bis 2013) die AZ zur Gänze vom Bund den PVT ersetzt wird (vgl Teschner/Widlar/Pöltner, § 299 Anm 1).