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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3118-9

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 122 Anspruchsberechtigung während der Dauer der Versicherung und nach dem Ausscheiden aus der Versicherung

Walter Schober

Übersicht

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I.
Allgemeines
1- 3
II.
Zeitliche Voraussetzungen
A.
Versicherungsfall der Krankheit
4
B.
Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit
5
C.
Versicherungsfall der Mutterschaft
6
III.
Verlängerung des Versicherungsschutzes
A.
Schutzfristfälle (Abs 2)
7, 8
B.
Sonderregelung Mutterschaft
9- 12
C.
Sonderregelung für Angehörige (Abs 3a)

I. Allgemeines

1

§ 122 regelt die Anspruchsberechtigung auf Leistungen aus der KV

  • während der Dauer der Versicherung (Abs 1 lit a) und

  • nach dem Ausscheiden aus der Versicherung (Abs 1 lit b und Abs 2).

2

Der Regelfall ist, dass Anspruch auf Leistungen aus der KV (nur) während der Dauer der Versicherung besteht; ausnahmsweise wird der Versicherungsschutz auch auf die Zeit nach Ende der Versicherung ausgedehnt, wobei diese Ausdehnung wieder wegfallen kann (vgl § 122 Abs 2 und 3). Grds besteht der Leistungsanspruch nur einmal, somit dann nicht, wenn der Versicherte einen anderen KV-Schutz hat (Abs 4; 10 ObS 59/14w), aber auch, wenn er sich ins Ausland begibt.

3

Die genaue Festlegung des Zeitpunkts des Eintritts des VF, insb auch des VF der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankhei...

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