Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur VwGH zu § 21:
Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides ist keine Ermessensentscheidung
Die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides bedarf nicht der Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum. Vielmehr scheidet letzterer mit dem Ergehen des Umsatzsteuerjahresbescheides, der den betreffenden Voranmeldungszeitraum einschließt, ipso iure aus dem Rechtsbestand aus (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 21 Tz 22). Die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides liegt nicht im Ermessen der Behörde.
Zeitliche Begrenzung des Bescheides über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Kalendermonate zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber insoweit einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides, welcher den gleichen Zeitraum (mit-)umfasst, außer Kraft gesetzt wird, sodass er ab der Erlassung des Veranlagungsbescheides keine Rechtswirkungen mehr entfalten kann (Hinweis E