Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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1.7 Fälligkeit der USt
2765
Zu der neben den gesetzlichen Fälligkeitstagen geltenden Fälligkeit der USt gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 628/1983, idF BGBl. Nr. 499/1985 über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden USt siehe § 21 Rz 2821 bis 2827.
2766
Wird die Vorauszahlung nicht spätestens an ihrem Fälligkeitstag entrichtet, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines 1. Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht kraft gesetzlicher Anordnung hinausgeschoben wird (§ 217 Abs. 4 BAO). Gemäß § 217 Abs. 10 BAO sind Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen.