Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur VwGH zu § 19:
Vorliegen einer Bauleistung bei Erbringung von Bauleistungen durch den Subunternehmer
Bedient sich ein Unternehmer, der sich zur Durchführung einer Bauleistung verpflichtet hat, eines Subunternehmers, dann ist seine Leistung als Bauleistung anzusehen, auch wenn er selbst real keine Bauleistung erbringt (Ruppe/Achatz, UStG4, § 19 Tz. 47; vgl. auch Stadie in Rau/Dürwächter, dUStG, § 13b n.F. Tz. 373 zu Generalunternehmern und a.a.O. Tz. 381 zu Bauträgern). Dies gilt nur dann, wenn Generalunternehmer oder Bauträger diese Leistungen im eigenen Namen (wenn auch allenfalls auf fremde Rechnung; vgl. Ruppe/Achatz, a.a.O.) erbringen.
Der Hinweis nach § 19 Abs. 1a UStG 1994, der Leistungsempfänger sei mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt, ist keine materielle Voraussetzung der Steuerschuld; unterbleibt also der Hinweis, geht die Steuerschuld - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - trotzdem auf den Leistungsempfänger über (Ruppe/Achatz, UStG4, § 19 Tz. 50).
Zeitpunkt der Leistungserbringung bei Dauerleistungen
Das – in Umsetzung der 6. Richtlinie 77/388/EWG ergangene – UStG 1994 normiert in § 1 Abs. 1 Z. 1, wie bereits das UStG 1972,...