Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur EuGH zu § 2:
, Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr
Betrieb einer Fotovoltaikanlage ist eine unternehmerische Tätigkeit
Art. 4 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in der durch die Richtlinie 95/7/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Betrieb einer auf oder neben einem Wohnhaus angebrachten Fotovoltaikanlage, die derart ausgelegt ist, dass zum einen die Menge des erzeugten Stroms die durch den Anlagenbetreiber insgesamt privat verbrauchte Strommenge immer unterschreitet und zum anderen der erzeugte Strom gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird, unter den Begriff „wirtschaftliche Tätigkeiten“ im Sinne dieses Artikels fällt.
, Kostov
Unternehmerbegriff erstreckt sich auch auf weitere wirtschaftliche Tätigkeiten
Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die bereits für ihre Tätigkeit als selbständiger Gerichtsvollzieher mehrwertsteuerpflichtig ist, für jede weitere, gelegentlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit als „Steuerpflichtiger“ anzusehen ist, sofern diese Tätigkeit eine Tätigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der ...