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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2520-1

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Umsatzsteuer-Handbuch 2014 (1. Auflage)

2.1 Vorsteuerpauschalierung aufgrund von Verordnungen

2251

Aufgrund folgender Verordnungen können Vorsteuern pauschaliert werden:

  • Bestimmte Berufsgruppen, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 627/1983, anwendbar ab 1984;

  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 227/1999, anwendbar ab 2000;

  • Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 228/1999, anwendbar ab 2000;

  • Drogisten, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 229/1999, anwendbar ab 2000;

  • Handelsvertreter, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 95/2000, anwendbar ab 2000,

  • Künstler und Schriftsteller, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 417/2000, anwendbar ab 2000.

2252

Die Inanspruchnahme der Pauschalierungen ist jeweils an das Nichtüberschreiten von Umsatzgrenzen (§ 125 Abs. 1 BAO) gebunden. Durchlaufende Posten stellen keine Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 BAO dar.

Die maßgebenden Umsatzgrenzen sind:

  • Bestimmte Berufsgruppen, VO des BMF, BGBl. Nr. 627/1983: Die Umsätze für freiberuflich tätige Unternehmer dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 255.000 Euro betragen haben. Für nichtbuchführungspflichtige Handels- und Gewerbetreibende gelten di...

Umsatzsteuer-Handbuch 2014

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