Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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1.6 Basispauschalierung
2243
Die Pauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 (Basispauschalierung) können nur Unternehmer in Anspruch nehmen, die die Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 erfüllen. Die in § 17 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 normierten Voraussetzungen (keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung) sind für die umsatzsteuerliche Pauschalierung ohne Bedeutung. Es kann daher zB auch eine Kapitalgesellschaft von der Pauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Gebrauch machen.
Randzahlen 2244 bis 2250: Derzeit frei.