Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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1.3.5 Entrichtung der EUSt
1860
Nur die auf Grund des § 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 entrichtete Einfuhrumsatzsteuer darf als Vorsteuer abgezogen werden. Der Abzug anderer Eingangsabgaben oder Nebenansprüche ist nicht zulässig.
Zum Abzug einer auf dem Finanzamtskonto verbuchten Einfuhrumsatzsteuer siehe § 12 Rz 1874a bis Rz 1874e.
1861
Entrichtet ist die EUSt, wenn sie die Zollbehörde erhalten hat. Eine gestundete EUSt ist nicht entrichtet und eine Sicherheitsleistung ist nicht ausreichend.
1862
Gleichgültig ist, wer die EUSt entrichtet hat. Der Abzug der EUSt ist auch zulässig, wenn der Vorlieferer oder ein Beauftragter Schuldner der EUSt ist.