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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2520-1

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Dokumentvorschau
Umsatzsteuer-Handbuch 2014 (1. Auflage)

1.5.7 Gesonderter Steuerausweis

Entgelt und Steuerbetrag

1517

Nicht von Bedeutung ist es, ob der ausgewiesene Steuerbetrag als „USt“ oder als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet wird.

Enthält eine Rechnung entgegen § 11 Abs. 1 Z 3 lit. f UStG 1994 weder die Angabe des Steuerbetrags in Euro, noch - soweit dieser nicht feststeht - die Angabe der Umrechnungsmethode gemäß § 20 Abs. 6 UStG 1994, kann der Leistungsempfänger auch ohne Berichtigung der Rechnung den Vorsteuerabzug aus jenem Euro-Betrag vornehmen, der sich bei Anwendung der Umrechnungsmethoden gemäß § 20 Abs. 6 UStG 1994 als Mindestbetrag ergibt.

Unterschiedliche Steuersätze

1518

Werden in einer Rechnung Leistungen abgerechnet, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, so ist bei der Rechnungsausstellung darauf Bedacht zu nehmen.

Beispiel:


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Bestell Nr.
Bezeichnung
Menge
Einzelpreis
Steuersatz
Betrag
Steuer
24
Ware A
100 kg
0,60 €
10 %
60 €
6 €
33
Ware B
50 Lt
2,00 €
10 %
100 €
10 €
44
Ware C
40 St
2,50 €
20 %
100 €
20 €
96
Ware D
20 Fl
3,00 €
20 %
60 €
12 €
320 €
48 €
+ Mehrwertsteuer
48 €
Gesamtrechnungsbetrag
368 €

1519

Unselbständige Nebenleistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Hauptleistungen. Werden in einer Rechnung Leistungen zu unterschiedlichen Steuersätzen abgerechnet, so s...

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