Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1.5.7 Gesonderter Steuerausweis
Entgelt und Steuerbetrag
1517
Nicht von Bedeutung ist es, ob der ausgewiesene Steuerbetrag als „USt“ oder als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet wird.
Enthält eine Rechnung entgegen § 11 Abs. 1 Z 3 lit. f UStG 1994 weder die Angabe des Steuerbetrags in Euro, noch – soweit dieser nicht feststeht – die Angabe der Umrechnungsmethode gemäß § 20 Abs. 6 UStG 1994, kann der Leistungsempfänger auch ohne Berichtigung der Rechnung den Vorsteuerabzug aus jenem Euro-Betrag vornehmen, der sich bei Anwendung der Umrechnungsmethoden gemäß § 20 Abs. 6 UStG 1994 als Mindestbetrag ergibt.
Unterschiedliche Steuersätze
1518
Werden in einer Rechnung Leistungen abgerechnet, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, so ist bei der Rechnungsausstellung darauf Bedacht zu nehmen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bestell Nr. | Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Steuersatz | Betrag | Steuer |
24 | Ware A | 100 kg | 0,60 € | 10 % | 60 € | 6 € |
33 | Ware B | 50 Lt | 2,00 € | 10 % | 100 € | 10 € |
44 | Ware C | 40 St | 2,50 € | 20 % | 100 € | 20 € |
96 | Ware D | 20 Fl | 3,00 € | 20 % | 60 € | 12 € |
320 € | 48 € | |||||
+ Mehrwertsteuer | 48 € | |||||
Gesamtrechnungsbetrag | 368 € |
1519
Unselbständige Nebenleistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Hauptleistungen. Werden in einer Rechnung Leistungen zu unterschiedlichen Steuersätzen abger...