Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur EuGH zu § 7:
, BDV Hungary Trading Kft.
Keine starre Frist für Export bei Ausfuhrlieferungen
Art. 146 Abs. 1 und Art. 131 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, nach der iRe Ausfuhrlieferung die für die Ausfuhr nach Orten außerhalb der Europäischen Union bestimmten Gegenstände das Hoheitsgebiet der Europäischen Union innerhalb einer starren Frist von 90 Tagen nach der Lieferung verlassen haben müssen, entgegenstehen, sofern dem Steuerpflichtigen allein durch die Überschreitung dieser Frist die Steuerbefreiung der Lieferung endgültig verwehrt ist.
, Netto Supermarkt
Ausfuhrlieferung bei Vorliegen eines gefälschten Ausfuhrnachweises
Art. 15 Nr. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 95/7/EG des Rates vom ist dahin auszulegen, dass er der von einem Mitgliedstaat vorgenommenen Mehrwertsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung nach einem Ort außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht entgegensteht, wenn zwar die Voraussetzungen für eine derartige Befreiung nicht vorliegen, der Steuerpflichtige dies aber auch bei Beachtung der Sorgfa...