Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur VwGH zu § 1:
Begriff des Leistenden in der Umsatzsteuer
Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist Leistender hinsichtlich der Lieferungen und sonstigen Leistungen iSd § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, wer die Leistungen im eigenen Namen erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer auf eigene oder fremde Rechnung tätig wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 2003/15/0143). Entscheidend ist im Allgemeinen, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 1 Tz. 254 und 258).
Kein Leistungsaustausch bei einer „Bereithaltung“ einer Kanalanlage und einer Wasserentsorgungsanlage für die Eigentümer unbebauter Baugrundstücke gegen die Entrichtung von Aufschließungsbeiträgen; auch bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten sollen nur tatsächlich zur Ausführung gelangende Umsätze erfasst werden
Die Formulierung "gegen Entgelt" in § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 bringt zum Ausdruck, dass zwischen der Leistung des Unternehmers und der Gegenleistung des Leistungsempfängers ein Zusammenhang, eine besondere innere Verknüpfung bestehen muss (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 98/14/0166, sowie Ruppe/Achatz, UStG4, § 1 T...