Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur VwGH zu § 4:
Bemessungsgrundlage eines „online-Börsenspiels“
Nach dem Maßstab der in ihren Formulierungen eindeutigen , Rs. Glawe, und vom , C 377/11, Rs. International Bingo Technology, kann die bloße versicherungsmathematische Berechenbarkeit der Gewinnauszahlungen jedenfalls nicht ausreichen, um anders als in der Rechtssache Town und County Factors ( C- 498/99) ihren Abzug von der Bemessungsgrundlage zu erfordern. Damit entfällt jeder Grund dafür, den Fall einer anderen als der in § 4 Abs. 5 zweiter Satz UStG 1994 vorgesehenen und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Lösung zuzuführen (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Anmerkung von Haunold/Tumpel/Widhalm in SWI 2003, 43, zu der von ihnen als Bestätigung der in Österreich herrschenden Auffassung gewerteten Entscheidung in der Rechtssache Town und County Factors). (Hier: Von der Abgabepflichtigen entwickeltes und betriebenes "online-Börsenspiel"; die Abgabepflichtige vertrat hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 4 UStG 1994 unter Hinweis vor allem auf das