Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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10.15.1 Ortsbestimmung
601
Abweichend vom allgemeinen Grundsatz bei den Katalogleistungen gilt für Drittlandsunternehmer, die Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (siehe Rz 562), Folgendes:
Ist der Empfänger der Leistung kein Unternehmer und hat er Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet, wird die Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn die Leistung von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird.