Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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4.2.2 Vermittlung von gebrauchten Landmaschinen
503
Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt; der Vermittler wird im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig (). Im Falle des Verkaufs von gebrauchten Landmaschinen wird eine Vermittlungsleistung bei der Einhaltung nachfolgender Vorgangsweise unter Verwendung der von der Wirtschaftskammer Österreich aufgelegten Vordrucke oder inhaltsgleicher Papiere angenommen werden können:
Der Auftrag zum vermittlungsweisen Verkauf wird nach dem Vordruck „Übernahmevertrag zum vermittlungsweisen Verkauf“ (Formular: Landmaschine 1) erteilt.
Der Kaufvertrag zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber wird nach dem Muster „Kaufvertrag“ (Formular: Landmaschine 2) abgeschlossen.
504
Bei Reihenvermittlungs- und Minusgeschäften ist eine Vermittlungstätigkeit ausgeschlossen (). An den zu vermittelnden gebrauchten Landmaschinen durchgeführte Reparaturen sind gesondert abzurechnen.
Formularmuster: Siehe Anhang ...