Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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2.5 Vertrauensschutzregelung
4359
Die Vertrauensschutzregelung des Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 (siehe Art. 7 Rz 4016 bis 4030) bezieht sich nicht auf die Richtigkeit der UID. Das Bestätigungsverfahren dient der Prüfung, ob die Nummer gültig und dem Abnehmer erteilt ist.
4360
Die Häufigkeit der Nutzung des Bestätigungsverfahrens zur Überprüfung der Gültigkeit der UID ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
4361
Eine Anfrage nach Stufe 2 wird dann angebracht sein, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Warenempfängers bestehen, wenn mit einem Geschäftspartner erstmals Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden, bei Gelegenheitskunden und bei Abholfällen.
Randzahlen 4362 bis 4370: Derzeit frei.