Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur EuGH zu § 3:
, Gemeente Vlaardingen
Zuordnung im Rahmen des Unternehmens erhaltener Gegenstände für Zwecke des Unternehmens; im Eigentum des Unternehmers stehende und von einem Dritten umgebaute Plätze
Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/ in der durch die Richtlinie 95/7/EG geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass im Fall der Zuordnung durch einen Steuerpflichtigen von Plätzen, die in seinem Eigentum stehen und die er durch einen Dritten hat umbauen lassen, für die Zwecke einer mehrwertsteuerbefreiten wirtschaftlichen Tätigkeit Mehrwertsteuer auf der Grundlage der Summe aus dem Wert des Grund und Bodens, auf dem sich diese Plätze befinden, und den Kosten für den Umbau dieser Plätze erhoben werden kann, sofern dieser Steuerpflichtige die auf diesen Wert und diese Kosten entfallende Mehrwertsteuer noch nicht entrichtet hat und die in Rede stehenden Plätze nicht unter die Befreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. h dieser Richtlinie fallen.
, EMI Group
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