Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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1.2 Anspruchsberechtigung
4338
Anspruch auf Erteilung haben alle Unternehmer (§ 2 UStG 1994) und juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (siehe jedoch Schwellenerwerber Art. 28 Rz 4339).
4339
Von den so genannten „Schwellenerwerbern“, das sind
Unternehmer, die ausschließlich von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung des § 22 UStG 1994 erfasste Umsätze tätigen und
Unternehmer, die ausschließlich unecht steuerfreie Umsätze ausführen
eine UID nur dann, wenn sie die UID für innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen,
juristische Personen im nichtunternehmerischen Bereich eine UID nur dann, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Weiters erhalten
Unternehmer, die ausschließlich von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung des § 22 UStG 1994 erfasste Umsätze tätigen, sowie
Unternehmer, die ausschließlich unecht steuerfreie Umsätze ausführen
auch dann eine UID, wenn sie
diese für im Inland ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die sie als Leistungsempfänger die Steuer entsprechend Art. 196 der MwSt-RL 2006/112/EG idF der Richtlinie 2008/8/EG schulden (ab ) oder
diese zur Abgabe einer ZM für von ihnen in einem anderen Mitgliedstaa...