Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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1. Nichtunternehmer
4131
Gem Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch
für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Art. 1 Rz 3585 bis 3588) oder eine gem Art. 25 Abs. 5 UStG 1994 übergegangene Steuer beim Dreiecksgeschäft (siehe Art. 25 Rz 4291 bis 4300) zu entrichten haben und
für Personen, die keine Unternehmer sind und Steuerbeträge nach Art. 7 Abs. 4 zweiter Satz UStG 1994 schulden (Vertrauensschutzregelung; siehe Art. 7 Rz 4016 bis 4030).
Randzahlen 4132 bis 4140: Derzeit frei.