Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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4.3.2 Besteuerungsverfahren in den anderen Mitgliedstaaten
3888
Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer, der eine der vorgenannten Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat ausführt, in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner der USt (Art. 21 Z 1 lit. a der 6. EG-Rl).
3889
Ist jedoch der leistende Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dem die sonstige Leistung der USt zu unterwerfen ist, nicht ansässig, so schuldet der Leistungsempfänger grundsätzlich die USt, wenn er in diesem Mitgliedstaat als Unternehmer steuerlich erfasst ist (Art. 21 Z 1 lit. b der 6. EG-Rl).
3890
Wenn der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, darf in der Rechnung des im anderen Staat ansässigen leistenden Unternehmers keine USt gesondert ausgewiesen werden.
Randzahlen 3891 bis 3899. Derzeit frei.