Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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2.3 Gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung
3822
Wird einem Beförderungsunternehmer für eine Güterbeförderung über die gesamte Beförderungsstrecke ein Auftrag erteilt, wirken jedoch bei der Durchführung der Beförderung mehrere Beförderungsunternehmer nacheinander mit, liegt eine gebrochene Güterbeförderung vor. Liegen Beginn und Ende der gesamten Beförderung in den Gebieten verschiedener Mitgliedstaaten, ist eine gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung gegeben. Dabei ist jede Beförderungsleistung für sich zu beurteilen.
3823
Einer innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstandes gleichgestellt sind die Beförderung eines Gegenstandes, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaates beginnt und endet, und die damit im Zusammenhang stehenden in § 3a Abs. 8 lit. b UStG 1994 bezeichneten Leistungen, wenn diese Beförderung bzw. diese Leistung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Beförderung dieses Gegenstandes erfolgt. Bei einer gebrochenen innergemeinschaftlichen Güterbeförderung sind daher auch Beförderungen, die einer innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstandes vorangehen (Vorläufe) oder sich daran anschließen (Nachläufe) und sich nur auf einen Mitgliedstaat erstreck...