Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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4.1 Schwellenerwerber
3626
Bei folgenden Unternehmern liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vor, wenn die Erwerbsschwelle nicht überschritten wird:
Unternehmer, die nur unecht steuerbefreite Umsätze ausführen,
pauschalierte Land- und Forstwirte,
juristische Personen, die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben.
Wurde einem Schwellenerwerber wegen meldepflichtiger sonstiger Leistungen eine UID erteilt (siehe Rz 4339), hat er trotz UID keine innergemeinschaftlichen Erwerbe zu versteuern, solange seine Erwerbe die Erwerbsschwelle nicht überschritten haben oder er auf die Erwerbsschwelle nicht verzichtet hat (siehe aber Rz 3636).