Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Anlage (zu § 10 Abs. 2 und § 24 UStG)
Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände
Lebende Tiere der Unterpositionen 0101 30 00, 0101 29 10, 0101 90 00 und der Positionen 0102 bis 0105 der Kombinierten Nomenklatur.
Bienen (Unterposition 0106 41 00 der Kombinierten Nomenklatur) und ausgebildete Blindenführhunde (aus Unterposition 0106 19 00 der Kombinierten Nomenklatur).
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur).
Fische, ausgenommen Zierfische; Krebstiere; Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere (Kapitel 3 der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Unterpositionen 0301 11 00 und 0301 19 00).
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen (Kapitel 4 der Kombinierten Nomenklatur).
(entfallen durch BGBl. I Nr. 112/2012)
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) (Position 0601 der Kombinierten Nomenklatur).
Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel (Positio...