Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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Judikatur VwGH zu § 27:
Voraussetzung für die Haftung des Leistungsempfängers
§ 27 Abs. 4 UStG 1994 verpflichtet den Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen, die auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer einzubehalten und im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers an das Finanzamt abzuführen. Kommt der Leistungsempfänger dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für den dadurch entstehenden Steuerausfall auch dann, wenn er – im Innenverhältnis – einen Dritten mit der Abfuhr der Umsatzsteuer beauftragt haben sollte.