Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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5.3 Wechsel von der Gesamt- zur Einzeldifferenz
3308
Hier ist davon auszugehen, dass die Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis zu 220 € im Zeitpunkt der Besteuerung nach der Gesamtdifferenz nicht einzeln aufgezeichnet, jedoch die Einkaufspreise im Zusammenhang mit der Besteuerung nach der Gesamtdifferenz bereits abgezogen wurden. Daraus folgt, dass in diesem Fall die Verkaufspreise der Gegenstände ohne Abzug von Einkaufspreisen zu versteuern sind.
Randzahlen 3309 bis 3315: Derzeit frei.