Umsatzsteuer-Handbuch 2014
1. Aufl. 2014
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2.2 Gegenstände
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Der Wiederverkäufer kann daher für nachfolgende Gegenstände zur Differenzbesteuerung optieren:
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten, die er selbst eingeführt hat, oder
vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger gelieferte Kunstgegenstände oder
Kunstgegenstände, die nicht von einem Wiederverkäufer unter Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 10 Abs. 2 Z 1 lit. c UStG 1994 an den Wiederverkäufer geliefert werden.