Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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11.1.1 Vorsteuererstattungsverfahren in Österreich
Antragstellung
2850
Ein im Inland ansässiger Unternehmer, der einen Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat stellt, hat diesen Antrag ausnahmslos elektronisch über Finanz-Online einzureichen.
Für jeden Mitgliedstaat, in dem eine Rückerstattung von Vorsteuern beantragt werden soll, ist ein gesonderter Antrag einzubringen.
Frist
Die Frist zur Abgabe des Erstattungsantrages endet am 30. September des Folgejahres (Artikel 15 der Richtlinie 2008/9/EG).
Inkrafttreten
§ 21 Abs. 11 UStG 1994 gilt für Erstattungsanträge, die nach dem gestellt werden. Der Zeitraum, auf den sich der Erstattungsantrag bezieht, ist somit nicht ausschlaggebend.