Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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1.3 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung
Bezüglich des Verpflichtungsgrundes siehe § 20 Rz 2682 bis 2684.
2685
Eine zur Zustimmung betreffend den Gewinnermittlungszeitraum hinzutretende weitere Zustimmung des Finanzamtes zur Wahl des Wirtschaftsjahres als Veranlagungszeitraum für die USt ist nicht erforderlich.
2686
Eine Erklärung, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum zu wählen, kann lediglich am Beginn eines Veranlagungszeitraumes für die Zukunft abgegeben werden.
Wird ein Unternehmen am gemäß § 13 UmgrStG rückwirkend zum in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, die anlässlich der Einbringung auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (zB vom 1.4. bis 31.3.) übergeht, kann ein Antrag auf Übergang auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr erst mit Wirkung ab (spätestens am ) gestellt werden. Wird ein solcher Antrag gestellt, schließt bei der Kapitalgesellschaft an das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1.1. bis das abweichende Wirtschaftsjahr vom bis an.