Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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Judikatur EuGH zu § 12:
, BONIK
(Kein) Vorsteuerabzug bei Hinterziehungen oder Unregelmäßigkeiten auf vorausgehenden oder nachfolgenden Umsatzstufen
Die Art. 2, 9, 14, 62, 63, 167, 168 und 178 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie es verwehren, einem Steuerpflichtigen unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren fraglichen das Recht, die Mehrwertsteuer auf eine Lieferung von Gegenständen als Vorsteuer abzuziehen, mit der Begründung zu versagen, diese Lieferung werde angesichts von Hinterziehungen oder Unregelmäßigkeiten auf ihr vorausgehenden oder nachfolgenden Umsatzstufen als nicht tatsächlich bewirkt betrachtet, ohne dass aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass dieser Steuerpflichtige wusste oder wissen musste, dass der zur Begründung des Rechts auf Vorsteuerabzug angeführte Umsatz in eine auf einer vorausgehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.
, Gran Via Moinesti
Vorsteuerabzug bei Gebäudeabriss und Neuerrichtung
1. Die Art. 167 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, ...