Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
10.3.1 Ausmaß der Berichtigung
2078
Nur die in einer Rechnung ausgewiesenen und zu Recht abgezogenen Vorsteuerbeträge dürfen bzw. müssen berichtigt werden. Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug darf im Wege der Berichtigung nicht nachgeholt werden.