Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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Judikatur VwGH zu § 11:
Voraussetzung für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Rechnung, die auch unter Einbeziehung von anderen Belegen, auf die in ihr hingewiesen wird, keine Angabe nach § 11 Abs. 1 Z. 4 UStG 1994 enthält, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das Gesetz begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen bloß im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 2006/15/0315, und das hg. Erkenntnis vom , 2009/15/0091, m.w.N.).
Voraussetzung für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom , 2004/15/0004, zum Ausdruck gebracht hat, begnügt sich das Gesetz, dem Zweck der Bestimmung des § 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994 entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen bloß im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht hat. Das Erfordernis, dass in einer Rechnung ...