Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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Judikatur VwGH zu § 10:
Definition des Begriffes „Künstler“
Nach der auch im angefochtenen Bescheid angesprochenen ständigen Rechtsprechung und herrschenden Lehre ist sowohl im Ertragsteuer- als auch im Umsatzsteuerrecht als Künstler anzusehen, wer eine persönliche und eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden Kunstfach auf Grund künstlerischer Begabung entfaltet und sich nicht darauf beschränkt, Erlernbares oder Erlerntes wiederzugeben (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom , 2007/15/0023, mwN). Die Darbietung altorientalischer Musik genügt damit allein noch nicht, um von einer Tätigkeit als Künstler im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 ausgehen zu können.
Keine steuerfreie Versicherungsleistung bei der Weiterverrechnung einer Gebäudeversicherung durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft
Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung kommt Wohnungseigentumsgemeinschaften Unternehmereigenschaft zu, weil sie einerseits im eigenen Namen nach außen auftreten, Leistungen in Auftrag geben und bezahlen und andererseits dadurch nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werden, dass sie von den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer...