Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
Allgemeines
35
Es gilt das Trennungsprinzip: Die Umsätze der Gesellschaft (vorausgesetzt diese ist Unternehmer) sind der Gesellschaft, die Umsätze der Gesellschafter den Gesellschaftern zuzurechnen. Der Gesellschafter kann auch Unternehmer sein. Ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ist möglich.
Gründung von Gesellschaften
36
Bei der Gesellschaftsgründung leistet der Gesellschafter eine Einlage, die Gesellschaft gewährt Anteilsrechte. Eine Personen- oder Kapitalgesellschaft erbringt bei der Gründung oder der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage keine steuerbare Leistung (, „KapHag Renditefonds 35“; , „Kretztechnik AG“). Auch bei der Ausgabe von (atypisch) stillen Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft ist von nicht steuerbaren Umsätzen auszugehen (BFH , BStBl II 2005, 503). Zum Vorsteuerabzug siehe § 12 Rz 1992.
37
Beim Einbringen von Vermögenswerten in eine Gesellschaft kann es sich um nicht steuerbare, um steuerfreie oder um steuerpflichtige Vorgänge handeln.
Die Leistung des Gesellschafters ist nur steuerbar, wenn es sich um e...