Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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3.8.3 Pauschalierungen
543
Vereine können die Vorsteuern auch pauschal gemäß § 14 UStG 1994 bzw. nach den auf Grund des § 14 UStG ergangenen Verordnungen ermitteln.
544
Bei Altmaterialensammlungen und Altmaterialenverwertung (siehe Abschnitt 1.2.8) ist die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994 anwendbar. Es bestehen keine Bedenken, wenn als Einkaufspreis im Sinne des § 24 Abs. 4 UStG 1994 der gemeine Wert der gespendeten Textilien pauschal mit 70 % des Verkaufspreises angesetzt wird.