Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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Judikatur VwGH zu § 3:
Leistungen eines Vermittlers; Höhe der Bemessungsgrundlage
Vermittler im umsatzsteuerlichen Sinn ist, wer einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbeiführt. Der Vermittler führt zwar einen Leistungsaustausch zwischen anderen herbei, steht aber selbst außerhalb des vermittelten Leistungsaustausches. Die vermittelte Leistung ist ihm umsatzsteuerlich nicht zuzurechnen. Seine eigene Leistung ist eine sonstige Leistung, deren Bemessungsgrundlage das für diese Leistung vereinbarte bzw. erhaltene Entgelt (Provision) bildet (vgl. Ruppe, UStG3, § 3 Tz 84f).
Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung bei Leasingverträgen
Ein Leasinggeschäft kann im Einzelfall eine Lieferung, aber auch eine sonstige Leistung sein. Leasingverträge enthalten nämlich Elemente eines Kauf- und eines Bestandvertrages. Zur Beurteilung, welche Leistung damit erbracht wird, ist ausschlaggebend, ob mit dem Leasingvertrag lediglich eine Gebrauchsüberlassung (Miete) oder die endgültige Zuwendung der wirtschaftlichen Substanz eines Gegenstandes bezweckt wird („Finanzierungsleasing“). Im letztgenannten Fall ist ni...