Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2013

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2242-2

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Umsatzsteuer-Handbuch 2013 (1. Auflage)

2.2 Zuständigkeit

4352

Ab hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage verpflichtend über Finanz-Online durchzuführen. Nur soweit ihm dies mangels technischer Voraussetzungen (zB mangels Internetzugangs) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen – für ganz Österreich – weiterhin gerichtet werden an das

UID-Büro des BMF

Suben 25

A-4975 Suben

Telefon: 0810 00 5310 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)

Telefax: 0810 00 5012 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)

Bürozeiten (Stand Juni 2007):

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr

Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

4352a

Daneben besteht aber auch die Möglichkeit einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies). Über die MIAS-Selbstabfrage bei der EU kann sowohl die einfache Bestätigungsanfrage „Stufe 1“ als auch die qualifizierte Bestätigungsanfrage „Stufe 2“ (siehe jedoch Rz 4356 und Rz 4358) online durchgeführt werden.

4353

Im Rahmen von Finanz-Online kann von den teilnehmenden Parteien (von Unternehmern selbst bzw. von Parteienvertretern für durch sie vertretene österreichische Lieferanten) sowohl die einfache Bestätigungsanfrage „Stufe 1“ als auch die qualifizierte Bestätigungsanfrage der „Stufe 2“ (siehe...

Umsatzsteuer-Handbuch 2013

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