Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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8.2 Berichtigungsmeldung
4204
Jeder zu berichtigende Meldezeitraum ist in einer gesonderten Berichtigungsmeldung zu erfassen.
Zusammenfassende Meldungen, die über Finanz-Online übermittelt wurden, dürfen nur über Finanz-Online berichtigt werden (keine Papier-Vordrucke). Über Finanz-Online ist immer die korrigierte Gesamt-Meldung - und nicht nur die betroffenen Meldezeilen - als Berichtigung zu übermitteln. Wurde die Erst-Meldung mittels Vordruck (U 13 bzw. U 14) abgegeben, sind für die Berichtigungsmeldungen ebenfalls die Vordrucke U 13 bzw. U 14 zu verwenden. In diesem Fall bleibt es dem Unternehmer überlassen, die gesamte ZM eines Meldezeitraumes neu auszufertigen oder nur die fehlerhaften Zeilen zu melden und zu berichtigen.
Eine Berichtigung einer ZM in einer ZM für einen der folgenden Zeiträume ist unzulässig.
Randzahlen 4205 bis 4210: Derzeit frei.