Umsatzsteuer-Handbuch 2013
1. Aufl. 2013
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4.2 Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und von Leistungen, die im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung stehen
3871
Eine Besorgungsleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen eine sonstige Leistung bei einem Dritten in Auftrag gibt. Der Dritte erbringt diese sonstige Leistung an den besorgenden Unternehmer.
3872
Bei den Unternehmern, die Güterbeförderungen besorgen, handelt es sich insbesondere um Spediteure (vgl. § 407 ff HGB). Andere Unternehmer können als Gelegenheitsspediteure tätig sein (vgl. § 415 HGB). Die Besorgungsleistung des Unternehmers wird umsatzsteuerrechtlich so angesehen wie die besorgte Leistung selbst (§ 3a Abs. 4 UStG 1994). Die Speditionsleistung wird also wie eine Güterbeförderung behandelt. Besorgt der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung, richtet sich der Ort der Besorgungsleistung infolgedessen nach Art. 3a Abs. 2 UStG 1994.
Beispiel 1:
Der in Frankreich ansässige Unternehmer U beauftragt den österreichischen Spediteur S, die Beförderung eines Gegenstandes von Brüssel nach Paris zu besorgen. Die Beförderung wird durch den belgischen Frachtführer F ausgeführt. U verwendet gegenüber S seine französische und S ...