Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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5.1 Steuerbefreiung bei Eigenleistungen
3016 Da generell bei der Besteuerung von Eigenleistungen - gleichgültig, ob für Unternehmer oder Nichtunternehmer erbracht - die allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 anzuwenden sind, gilt dies auch für die Steuerbefreiungen.
Beispiel:
Ein Schifffahrtsunternehmen befördert Reisende von Wien nach Budapest.
Das auf den Inlandsanteil entfallende Entgelt ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 umsatzsteuerbar aber steuerfrei.