Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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1.1.3 Besorgungsleistung
Besorgungsleistungen gegenüber Unternehmern
2953 Der Unternehmer tritt im eigenen Namen aber für fremde Rechnung auf. Auf Reisebesorgungsleistungen gegenüber Unternehmern ist § 23 UStG 1994 nicht anzuwenden. Der Umsatzsteuer unterliegt jede einzelne Leistung (zB Besorgung einer Beförderungsleistung mit einem Autobus, eines Hotelzimmers; Bemessungsgrundlage ist das mit dem Leistungsempfänger vereinbarte Entgelt für den Autobus, das Hotelzimmer). Besorgt ein Unternehmer eine sonstige Leistung, so sind die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden (§ 3a Abs. 4 UStG 1994).
Beispiel 1:
Reiseunternehmer besorgt für einen Unternehmer einen Hotelaufenthalt in Innsbruck zum Preis von 1.100 Euro (inklusive USt). Das Reiseunternehmen hat den Hotelaufenthalt um 990 Euro (netto 900 Euro) eingekauft.
Der Hotelaufenthalt in Innsbruck ist nach § 3a Abs. 9 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 6 UStG 1994) im Inland steuerbar und nach § 10 Abs. 2 Z 4 lit. b UStG 1994 mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Der Hotelier hat 900 Euro und das Reiseunternehmen 1.000 Euro mit 10 % zu versteuern. Das Reiseunternehmen kann 90 Euro als Vorsteuer abziehen.
Beispiel 2:
Reiseunternehmer besorgt für einen Unternehmer einen Hotelaufentha...