Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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4.3.1 Privatzimmervermietung
2897 Auch Einkünfte von Land- und Forstwirten, die aus Privatzimmervermietungen erzielt werden, sind als Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerben zu behandeln, wenn die Zimmervermietung als wirtschaftlich untergeordnet angesehen werden kann. Die Frage der wirtschaftlichen Unterordnung wird sich nach den jeweiligen Verhältnissen des Einzelfalles richten. Eine Zimmervermietung, die sich auf mehr als zehn Fremdenbetten erstreckt, wird nicht mehr als untergeordnet angesehen werden können (siehe EStR 2000 Rz 4193a).