Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung (FinanzOnline-Erklärungsverordnung - FOnErklV)
BGBl. II Nr. 512/2006 idF BGBl. II Nr. 288/2009
Auf Grund
S. 625 des Art. 21 Abs. 10 des Umsatzsteuergesetzes 1994 - UStG 1994;
der § 10 Abs. 6, 39 Abs. 3, 46 Abs. 6, 49 Abs. 5, § 52 Abs. 8 und § 54 Abs. 5 des Alkoholsteuergesetzes;
der § 10 Abs. 7, 16 Abs. 3, 23 Abs. 6, 29 Abs. 8 und § 31 Abs. 4 des Biersteuergesetz 1995;
wird verordnet: (BGBl. II Nr. 113/2009; BGBl. II Nr. 288/2009)
§ 1
(1) Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Zusammenfassenden Meldung, der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung, der Stiftungseingangssteuererklärung sowie der Steuererklärung zur Feststellung von Einkünften hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2006 im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen. (BGBl. II Nr. 113/2009)