Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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10.2.7 Inkrafttreten - 10.2.7 Inkrafttreten
2849 Die VO des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 222/2009 gilt für Erstattungsanträge, die nach dem gestellt werden. Der Zeitraum, auf den sich der Erstattungsantrag bezieht, ist somit nicht ausschlaggebend.