Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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23 Wohnungseigentumsgemeinschaften
Sinn und Zweck der im UStG 1972 und UStG 1994 enthaltenen Bestimmungen betreffend die Wohnungseigentumsgemeinschaften ist es, - ausgehend von der Unternehmereigenschaft dieser Gemeinschaften - eine Gleichstellung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen zu erreichen (siehe DE-USt Abschnitt 60 und Erläuterungen zum UStG 1994 zu § 10 Abs. 2 Z 4). Um diesen Intentionen des Gesetzgebers zu entsprechen, ist bei Wohnungseigentumsgemeinschaften die Bestimmung des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 und UStG 1994 nicht anzuwenden.